Impressum

FRIEDLHAMPEN GmbH

Kistlerhofstrasse 70
Gebäude 88, Haus 5
81379 München
T +49 (0) 89 124 14 96 21

info@friedlhampen.de


Gesellschafter:
Andreas Friedl
Sebastian Hampen

Sitz der Gesellschaft: München

Amtsgericht München HRB 226791

USt-IdNr DE306809898

Hinweisgebersystem // Whisteblowing

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 (Whistleblower-Richtlinie) stellen wir hiermit allen aktuellen und ehemaligen Beschäftigten, Bewerbern sowie Lieferanten, Dienstleistern oder sonstigen Dritten einen Meldekanal zur Verfügung, um Rechtsverstöße jeglicher Art mitzuteilen. Das Hinweisgebersystem kann sowohl anonym, wie auch nicht anonym verwendet werden.

Hinweisgeberschutzsystem

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FRIEDLHAMPEN GmbH

Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die FRIEDLHAMPEN gegenüber dem Auftraggeber erbringt, insbesondere Designdienstleistungen – typischerweise Konzeption und Umsetzung von Produktverpackungen, sei es für Ranges oder Einzelpackungen sowie anderer Werbemittel zur Verkaufsförderung (PoS-Materialien, Salesfolder, Plakate u.a.) – sowie verwandten Nebenleistungen.

FRIEDLHAMPEN erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB und grundsätzlich nur gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden auch bei Kenntnis nur wirksam, wenn von der FRIEDLHAMPEN ausdrücklich wenigstens in Textform anerkannt.

Alle zwischen FRIEDLHAMPEN und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen). Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen in einem Kostenvoranschlag oder einer anderen individuellen Vereinbarung diesen AGB vor.

Vertragsgegenstand

Das Angebot oder ein Kostenvoranschlag der FRIEDLHAMPEN bilden die Grundlage des Vertrages. Dort sind angebotener Leistungsumfang und Vergütung festgehalten. Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme durch den Auftraggeber. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich mithin aus dem vom Auftraggeber unverändert bestätigten Kostenvoranschlag.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit oder Verwendbarkeit der beauftragten Leistungen und zu erstellenden Ergebnisse zu einem bestimmten Zweck nicht Gegenstand des Vertrages. Entsprechende Fragenstellungen, insbesondere (heilmittel) werbe-, lauterkeits-, lebensmittel-, marken- oder urheberrechtlicher Art liegen allein im Verantwortungsbereich von Auftraggeber. FRIEDLHAMPEN ist nicht verpflichtet, von Auftraggeber beigestellte Unterlagen, Fotos, Entwürfe, Texte, Pflichtangaben, usw. auf eventuell bestehende Schutzrechte Dritter oder ihre sachliche – auch in orthografischer Hinsicht – und rechtliche Richtigkeit zu prüfen.

Grundsätze der Leistungserbringung

Auftraggeber stellt FRIEDLHAMPEN unverzüglich alle für die – auch termingerechte – Auftragsabwicklung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der unverzüglichen Benachrichtigung über die Veränderung relevanter Umstände. Auftraggeber unterstützt FRIEDLHAMPEN durch die Bereitstellung notwendiger Unterlagen und entsprechende Prüfung und ggf. Abnahme der von FRIEDLHAMPEN erbrachten Leistungen gemäß den vereinbarten Leistungsabschnitten und gegebenenfalls gemäß den vereinbarten Abnahmekriterien.

FRIEDLHAMPEN kann sich zur Leistungserbringung Dritter, insbesondere auch freier Mitarbeiter, bedienen. FRIEDLHAMPEN stellt Auftraggeber die vereinbarten Leistungsergebnisse zum vereinbarten Zeitpunkt oder Fristende zur Freigabe zur Verfügung. Ohne entsprechende ausdrückliche Vereinbarung handelt es sich bei der Vereinbarung von Leistungszeitpunkten oder Fristen nicht um Fixgeschäfte. Vereinbarte Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Werktage sind dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern.

Abnahmebedürftige Leistungen gelten unbeschadet abweichender gesetzlicher Regelungen nach Ablauf von 2 (zwei) Wochen ab Zurverfügungstellung an Auftraggeber als abgenommen, soweit nicht entsprechende hinreichende Einwendungen gelten gemacht werden.

Sofern zur Erstellung der Leistungsergebnisse vorbestehendes Material Dritter verwendet wird sind (z.B. Stock-Bilder, Schriftfonts, Grafiken; nachfolgend insgesamt „Drittmaterial“), erfolgt die Lizenzierung im Regelfall unmittelbar durch und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Auftraggebers. Beauftragt Auftraggeber FRIEDLHAMPEN im Einzelfall mit der Lizenzierung von Drittmaterial, so leitet FRIEDLHAMPEN Auftraggeber die entsprechenden Lizenzbestimmungen rechtzeitig weiter. Sofern Auftraggeber nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich widerspricht, gilt die Zustimmung zu den jeweiligen Lizenzbedingungen als erteilt.

Stellt Auftraggeber FRIEDLHAMPEN Zugangsdaten für einen Account zum Erwerb von Drittinhalten zur Verfügung oder richtet einen solchen Zugang im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses mit dem Drittanbieter (z.B. Datenbanken wie Adobe iStock oder Shutterstock) ein, gilt FRIEDLHAMPEN als bevollmächtigt, die jeweiligen Datenbankinhalte (z.B. Bilder) zu dem vereinbarten Lizenztarif über diesen Account im Namen und auf Rechnung von Auftraggeber zu lizensieren, soweit für die Leistungserbringung notwendig. Die Prüfung der Angemessenheit des Lizenztarifs sowie der jeweils eingeräumten Rechte obliegt dabei ausdrücklich Auftraggeber.

Nach Abschluss einer vereinbarten Projektphase oder Leistungsstufe und vollständiger Bezahlung der in der betreffenden Phase erbrachten Leistungen, kann Auftraggeber, unter Ausschluss etwaiger gesetzlicher Zurückbehaltungsrechte von FRIEDLHAMPEN, die Übermittlung oder elektronische Zurverfügungstellung eines Exemplars der im Rahmen der Auftragserfüllung geschaffenen Unterlagen und Daten an sich selbst und/oder von ihr beauftrage Dritte verlangen. Die Übermittlung in elektronischer Form hat in einem jeweils üblichen Format zu erfolgen, wobei die Übermittlung sogenannter offener Daten einer separaten Vereinbarung bedarf.

Vergütung

Ein Vergütungsanspruch der FRIEDLHAMPEN entsteht im Zweifel mit der Leistungserbringung. Leistungen von FRIEDLHAMPEN, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert nach marktüblichen Sätzen zu vergüten. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Sind die Leistungen nach Zeitaufwand abzurechnen, gelten die im Einzelauftrag vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze. Ist ein solcher Satz nicht ausdrücklich vereinbart, gilt das Übliche als vereinbart.

FRIEDLHAMPEN ist berechtigt, angemessenen Vorschuss zu verlangen, insbesondere für Fremdkosten. Die Vergütung umfasst grundsätzliche keine solchen Kosten für Drittleistungen (z.B. Stockbilder, Fotografen, Illustratoren, Kuriere, Reise, Hotel etc.). Notwendige Auslagen sind grundsätzlich von Auftraggeber zu ersetzen. Aufwendungsersatzansprüche werden mit Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber fällig.

Soweit nicht anders vereinbart, werden Projektmanagement-, Handling- und Abwicklungsleistungen von FRIEDLHAMPEN mit 12,5% des Auftragsvolumens, exklusive nur der Umsatzsteuer, vergütet.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung werden die Leistungen Datenarchivierung und Datenpflege für eine pauschale Vergütung von 1% des Auftragsvolumens, exklusive Fremdkosten sowie exklusive einer etwaigen Projektmanagement- und Handling-Vergütung gemäß Ziffer 4 erbracht. Die Leistung umfasst Archivierung, Backup und Pflege aller relevanten Projekt-Daten in digitaler Form. Die Archivierungspflicht endet mit der Herausgabe der Daten an Auftraggeber auf ein entsprechendes Verlangen hin, spätestens jedoch mit dem Ablauf des dritten Jahres ab Ende des Jahres der Zurverfügungstellung des jeweiligen Leistungsergebnisses an Auftraggeber. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen für FRIEDLHAMPEN bleiben unberührt.

Die von FRIEDLHAMPEN gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt von Auftraggeber zu bezahlen. Die Rechnungstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch.

Gewährleistung und Haftung

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. FRIEDLHAMPEN sichert keine besonderen Eigenschaften der Leistungen oder Leistungsergebnisse zu und übernimmt auch keine vertraglichen Garantien, solange nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

Die FRIEDLHAMPEN haftet im Rahmen der leicht fahrlässigen Vertrags- bzw. Pflichtverletzung nicht auf entgangenen Gewinn, da dies keinen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden darstellt.

FRIEDLHAMPEN trägt ich Rahmen des Erforderlichen dafür Sorge, dass die von ihr erstellten Leistungsergebnisse keine Schutzrechte Dritter verletzen. Sie ist nicht verpflichtet, zu recherchieren, ob Dritte bezüglich von FRIEDLHAMPEN entwickelter Gestaltungen Rechtsverletzungen aus Kennzeichen-, Design-, Urheberrechten oder anderen Schutzrechten geltend machen können. Hinsichtlich einer etwaigen Rechtsmängelhaftung wird im Übrigen ausdrücklich auf Ziffer 2 sowie Ziffer 3.4 und die jeweils eigenverantwortliche Prüfung der Rechts- und Lizenzlage hingewiesen, für die FRIEDLHAMPEN ohne abweichende ausdrückliche Vereinbarung nicht einsteht.

Urheber- und Nutzungsrechte

Auftraggeber erkennt an, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, an allen von FRIEDLHAMPEN im Rahmen der Zusammenarbeit mit Auftraggeber erstellten Leistungen FRIEDLHAMPEN bzw. den Mitarbeitern zusteht. FRIEDLHAMPEN verschafft Auftraggeber an den geschuldeten und überlassenen Auftragsergebnissen, vorbehaltlich immer abweichender Regelungen im Einzelfall, die nachstehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte.

Mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung stehen Auftraggeber an dem entsprechenden Leistungsergebnis inhaltlich umfassende ausschließliche Auswertungs- und entsprechende Nutzungsrechte zu, jeweils für die Dauer der gesetzlichen Schutzfristen. Die Rechteinräumung ist regelmäßig territorial beschränkt, insbesondere auf den jeweiligen Endkundenmarkt, für den der Auftraggeber die Verwendung einer Gestaltung bei Auftragserteilung plant, also etwa eine Auswertung in DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz) bzw. auch der anderen deutschsprachigen Territorien im EWR. Die Rechtevergabe für globale Nutzungen oder Nutzungserweiterungen für den Rest der Welt (RoW) bedarf grundsätzlich der ausdrücklichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.

Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, das Recht zu Veröffentlichung, Wiedergabe an die Öffentlichkeit und Nutzung für jedwede werbliche Zwecke von Auftraggeber sowie zur Bearbeitung, Umgestaltung und Fortentwicklung der Leistungsergebnisse in jeglicher Form. Auf eine Nennung im Zusammenhang mit den Leistungsergebnissen verzichten FRIEDLHAMPEN und die Mitarbeiter.

In Bezug auf von FRIEDLHAMPEN für Auftraggeber erworbenes Drittmaterial gehen Nutzungsrechte nur im gemäß Ziff. 4 lizenzierten bzw. mitgeteilten Umfang über.

An Präsentationen und Konzeptionsleistungen der FRIEDLHAMPEN, die vom Aufraggeber nicht weiter verwendet oder umgesetzt werden, erfolgt keinerlei Rechteerwerb bei Auftraggeber. Ein etwaiges Honorar stellt entsprechend nur eine Aufwandsentschädigung dar, keine Vergütung einer Rechteeinräumung irgendeiner Art. Gleiches gilt insbesondere für im Rahmen von Präsentationen und Pitches erstelltes, gezeigtes oder übergegebenes Material. FRIEDLHAMPEN ist frei, die Leistungen anderweitig zu verwenden. Präsentationsunterlagen sind FRIEDLHAMPEN zurückzugeben oder die Vernichtung schriftlich zu bestätigen. Eine Verwendung der von FRIEDLHAMPEN eingebrachten Ideen und Konzepte ist Auftraggeber unabhängig von deren urheberrechtlichen oder sonstigen Schutzfähigkeit untersagt, im Falle eines Verstoßes haftet Aufraggeber auf Unterlassen und Schadensersatz nach den Grundsätzen der Schadensberechnung im Immaterialgüterrecht, insbesondere in Lizenzanalogie.

FRIEDLHAMPEN ist berechtigt, die Leistungsergebnisse oder Teile daraus unter Nennung von Name und Logo von Auftraggeber sowie unter entsprechender Bearbeitung der Leistungsergebnisse unentgeltlich zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen (z.B. auf einer Homepage oder anderen Telemedien, auch auf Plattformen Dritter, in Präsentationen, Geschäftsberichten, Presserklärungen, sonstigen Veröffentlichungen gleich welcher Art oder durch Teilnahme an Wettbewerben oder Ausschreibungen). Entsprechend ist der FRIEDLHAMPEN gestattet, die Zusammenarbeit mit Auftraggeber als Referenz gegenüber Dritten in vorstehend genannter Form offenzulegen.

Mindestlohngesetz

FRIEDLHAMPEN versichert den Pflichten nach dem Mindestlohngesetz gegenüber seinen Arbeitnehmern nachkommt. Für den Fall der Untervergabe von Aufträgen sichert FRIEDLHAMPEN zu, die entsprechenden Verpflichtungen gegenüber Unterauftragnehmer / Nachunternehmers dergestalt weiterzugeben. FRIEDLHAMPEN stellt Auftraggeber von jedweden Ansprüchen von Arbeitnehmern oder beauftragten Nachauftragnehmers gegenüber Auftraggeber, frei.

Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine hinsichtlich der wirtschaftlichen Interessenlage gleichwertigen ersetzt.

Rechtlich relevante Mitteilungen und Willenserklärungen bedürfen wenigstens der Textform.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen FRIEDLHAMPEN und Auftraggeber ist unbeschadet höherrangigen Rechts ausschließlich deutsches Sachrecht anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz der FRIEDLHAMPEN. FRIEDLHAMPEN ist berechtigt, an ihrem Sitz zu klagen.